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   OLG Oldenburg, 13.07.2010 - 1 Ss 91/10   

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https://dejure.org/2010,11293
OLG Oldenburg, 13.07.2010 - 1 Ss 91/10 (https://dejure.org/2010,11293)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.07.2010 - 1 Ss 91/10 (https://dejure.org/2010,11293)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 1 Ss 91/10 (https://dejure.org/2010,11293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 318 Satz 1, 327 StPO
    Zur Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch mit dem ausschließlichen Ziel der Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 318 S. 1 StPO; § 327 StPO
    Umfang der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch mit dem ausschließlichen Ziel der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch mit dem ausschließlichen Ziel der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318 S. 1; StPO § 327
    Umfang der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch mit dem ausschließlichen Ziel der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 10.09.2009 - 1 Ss 159/09

    Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Beschränkung der Berufung "auf das Strafmaß,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2010 - 1 Ss 91/10
    Der Umfang einer Rechtsmittelbeschränkung, den das Revisionsgericht auch ohne eine entsprechende Verfahrensrüge und unabhängig von einer Beschwer des die Sachrüge erhebenden Angeklagten zu prüfen hat (vgl. Senatsentscheidung v. 10.09.2009, 1 Ss 159/09, NStZ-RR 2010, 56), ist durch Auslegung zu ermitteln.

    Erst diese kann bestimmend für den Antrag der Verteidigung gewesen sein, so dass der Schlussantrag einen tragfähigen Rückschluss auf den Umfang der vor der Beweisaufnahme erklärten Berufungsbeschränkung nicht zulässt (vgl. Senatsentscheidung v. 10.09.2009, 1 Ss 159/09, a.a.O.).

  • KG, 20.08.1999 - 1 Ss 95/99
    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2010 - 1 Ss 91/10
    Im Zweifel darf eine Rechtmittelbeschränkung nicht angenommen werden (vgl. KG, Beschluss v. 20.08.1999, 1 Ss 95/99, bei juris, m.w.N.).

    Der Annahme, der ausschließlich die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung betreffende Schlussantrag selbst sei als Beschränkung der Berufung anzusehen - was ohne weitere Anhaltspunkte nicht zulässig wäre (vgl. KG, Beschluss v. 20.08.1999, 1 Ss 95/99, a.a.O.) -, steht schon das Fehlen der gemäß § 303 Satz 1 StPO erforderlichen, ausweislich des Protokolls an dieser Stelle aber nicht erteilten Zustimmung der Staatsanwaltschaft entgegen.

  • OLG Oldenburg, 05.06.2008 - Ss 187/08

    Gerechte Strafzumessung von vier Monaten für einen geringwertigen Diebstahl von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2010 - 1 Ss 91/10
    Dabei wird die Kammer auch zu berücksichtigen haben, dass Freiheitsstrafen von jeweils 2 Monaten - wie vom Schöffengericht verhängt - für den Diebstahl von Gegenständen im Wert von 4, 00 EUR bzw. 8,84 EUR (Fälle 9. und 10.) und für die Unterschlagung von DVDs im Wert von 9, 30 EUR (Fall 2.) das Maß schuldgerechter Strafe überschreiten (vgl. Senatbeschlüsse v. 05.06.2008, Ss 187/08, StraFo 2008, 297; v. 28.07.2008, Ss 266/08, NdsRpfl 2008, 347).
  • OLG Oldenburg, 28.07.2008 - Ss 266/08

    Strafzumessung im Rahmen von Bagatelldelikten; Gewichtung des Handlungsunwertes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2010 - 1 Ss 91/10
    Dabei wird die Kammer auch zu berücksichtigen haben, dass Freiheitsstrafen von jeweils 2 Monaten - wie vom Schöffengericht verhängt - für den Diebstahl von Gegenständen im Wert von 4, 00 EUR bzw. 8,84 EUR (Fälle 9. und 10.) und für die Unterschlagung von DVDs im Wert von 9, 30 EUR (Fall 2.) das Maß schuldgerechter Strafe überschreiten (vgl. Senatbeschlüsse v. 05.06.2008, Ss 187/08, StraFo 2008, 297; v. 28.07.2008, Ss 266/08, NdsRpfl 2008, 347).
  • OLG Hamm, 04.01.2001 - 4 Ss 1237/00

    Berufungsbeschränkung, Erklärungsinhalt, Straffrage, Schuldfrage, eigene

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2010 - 1 Ss 91/10
    Denn je niedriger eine zu verhängende Freiheitsstrafe ausfällt, umso eher kann sich für den Angeklagten die Chance ergeben, dass das Gericht im Rahmen von § 56 StGB ein ihm günstige Entscheidung trifft (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 04.01.2001, 4 Ss 1237/00, bei juris).
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